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Weitere Einschränkungen beim 38. Open Untergrombach

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am gestrigen Samstag, 4.12.2021 eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Diese wurde in Punkten hart kritisiert und steht nach Medienberichten bereits am kommenden Montag vor einer Überarbeitung.

Fakt ist, der SC Untergrombach hält an der Austragung des 38. Open Untergrombach derzeit weiterhin fest. Es gibt leider weitere Einschränkungen für das Turnier, verursacht durch den Gesetzgeber: So sind ZuschauerInnen bei dem Turnier nicht zugelassen, d.h. die Einlasskontrolle werden nur SpielerInnen und Mitwirkende passieren dürfen. Dies betrifft leider auch Eltern von minderjährigen TeilnehmerInnen. Wir haben unseren Corona-FAQ entsprechend aktualisiert, auch mit der Antwort auf die Frage, bis wann Sie Ihre Teilnahme am Turnier absagen müssen, um das Startgeld in völler Höhe erstattet zu bekommen. 

SpielerInnen, die sich als Nachrücker für das Turnier registrieren möchten, melden sich bitte per E-Mail bei der Turnierleitung.

In Kürze folgen weitere Informationen zu der gestern veröffentlichten Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Wir warten noch ab, dass die politisch Verantwortlichen eine finale Auslegung der neuen Regeln präsentieren.

von Ralf Toth

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